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28. Juli 2026

Parallelimporte: Gerechtere Gebühren zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Die Gebühren für die Zulassung von Pflanzen­schutzmitteln setzen heute falsche Anreize: Während Unternehmen, die neue Pflanzen­schutzmittel für den Schweizer Markt zulassen, hohe Gebühren tragen, profitieren parallel importierte Produkte von deutlich tieferen Gebühren. Daher unterstütz die Industriegruppe Agrar die Mo. Feller 26.3709, welche diese Ungleichbehandlung korrigiert und die Gebühren für die verschiedenen Zulassungstypen angleichen will.

Seit dem Inkrafttreten der Totalrevision der Pflanzen­schutzmittelverordnung und der damit zusammenhängenden Teilrevision der Gebührenverordnung BLV am 1. Dezember 2025 können die Gebühren für die Behandlung ordentlicher Zulassungsgesuche für Pflanzen­schutzmittel bis zu 20’000 Franken betragen. Die Behandlung eines Gesuchs um Zulassung eines in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenen Pflanzen­schutzmittels, das einem in der Schweiz bereits zugelassenen Pflanzen­schutzmittel entspricht, kostet hingegen lediglich 200 Franken.

Strengere Anforderungen für Schweizer Zulassungen

Diese erhebliche Differenz steht in keinem angemessenen Verhältnis zum Aufwand und schafft falsche Anreize. Bei den betreffenden Pflanzen­schutzmitteln kann auf bereits geleistete Forschungsarbeiten und Investitionen der Unternehmen, welche die Erstzulassung erhalten haben, zurückgegriffen werden.

In seiner Antwort auf die Interpellation 24.3995 anerkennt der Bundesrat, dass Pflanzen­schutzmittel, die in der Schweiz bewilligt werden, strengere Anforderungen erfüllen müssen. Dies führt zu einem Wettbewerbsnachteil für Unternehmen, die in der Schweiz in die Entwicklung und Zulassung neuer innovativer Lösungen investieren. Dieser Nachteil darf nicht durch eine ungerechte Gebührenregelung noch verstärkt werden, die Investitionen in Innovation benachteiligt.

Ausgewogene Gebühren als Voraussetzung für Innovation

Die Strategie des Bundes für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035 sowie die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.441 durch eine Revision des Landwirtschaftsgesetzes zielen darauf ab, den Zugang zu modernen, wirksamen und nachhaltigeren Pflanzen­schutzmitteln zu fördern.

Damit auch künftig innovative Pflanzen­schutzlösungen in der Schweiz verfügbar sind, braucht es ausgewogene Rahmenbedingungen für alle Zulassungsverfahren. Nur so bleiben Investitionen in neue Lösungen attraktiv, kann ein ausreichendes Angebot an Pflanzen­schutzmitteln sichergestellt und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft langfristig gestärkt werden.

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