Tastaturnavigation: Mit der Tabulatortaste navigierst du, mit der Eingabetaste aktivierst du Elemente, mit den Pfeiltasten bedienst du Schieberegler und Dropdown-Menüs.
28. Juli 2026

Höchste Anforderungen an die Anwender von Pflanzen­schutzmitteln: Fachbewilligung PSM

Die Verwendung von Pflanzen­schutzmitteln erfordert ein hohes Mass an Fachwissen und Verantwortung. Pflanzen­schutzmittel tragen dazu bei, Kulturpflanzen vor Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern zu schützen und damit die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln sicherzustellen. Gleichzeitig können bei unsachgemässer Anwendung Risiken für Mensch, Tier und Umwelt entstehen. Aus diesem Grund verlangt der Gesetzgeber für die berufliche und gewerbliche Anwendung von Pflanzen­schutzmitteln den Nachweis einer entsprechenden Fachbewilligung (FaBe).

Faktenblatt

Zielsetzung der Fachbewilligung

Die Fachbewilligung verfolgt mehrere Ziele:

  • Schutz der Anwenderinnen und Anwender vor gesundheitlichen Risiken beim Umgang mit Pflanzen­schutzmitteln.
  • Schutz von Umwelt und Biodiversität, insbesondere von Gewässern, Bodenorganismen, Bestäubern und anderen Nützlingen.
  • Sichere Lebensmittelproduktion durch die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen und Rückstandsvorgaben.
  • Förderung eines verantwortungsvollen und nachhaltigen Pflanzen­schutzes nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzen­schutzes.
  • Sicherstellung eines einheitlichen Fachwissensstandes bei allen beruflichen Anwendern.

Die Fachbewilligung ist damit ein wichtiges Instrument der Schweizer Chemikalien- und Umweltgesetzgebung und Teil der Bestrebungen zur Risikoreduktion bei der Anwendung von Pflanzen­schutzmitteln.

Anforderungen an berufliche Anwender

Wer Pflanzen­schutzmittel beruflich oder gewerblich anwenden möchte, muss über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Anwendungsbereich (Landwirtschaft, Gartenbau, Waldwirtschaft oder spezielle Bereiche).

Zu den zentralen Fachkompetenzen gehören:

  • Kenntnisse über Wirkungsweise und sachgerechte Anwendung von Pflanzen­schutzmitteln.
  • Beurteilung von Risiken für Mensch, Tier und Umwelt.
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Anwendungsauflagen.
  • Schutz von Oberflächengewässern, Grundwasser und Nichtzielorganismen.
  • Anwendung von Massnahmen des integrierten Pflanzen­schutzes.
  • Arbeitssicherheit, persönliche Schutzausrüstung und Unfallprävention.
  • Lagerung, Transport und Entsorgung von Pflanzen­schutzmitteln

Die Bewilligungsinhaber tragen eine besondere Sorgfaltspflicht. Sie sind dafür verantwortlich, dass Pflanzen­schutzmittel fachgerecht und entsprechend den Zulassungsbestimmungen eingesetzt werden.

Vorgehen zum Erwerb der Fachbewilligung

Seit der Einführung des neuen Systems wird die Fachbewilligung digital verwaltet. Für den Erwerb gelten folgende Schritte:

  1. Nachweis einer entsprechenden beruflichen Qualifikation oder einer Tätigkeit im relevanten Bereich.
  2. Vorbereitung auf die Fachprüfung, beispielsweise durch Kurse an anerkannten Ausbildungsinstitutionen.
  3. Registrierung im FaBe-PSM-Register des Bundes.
  4. Ablegen einer theoretischen und gegebenenfalls praktischen Prüfung zum Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse.
  5. Erteilung der Fachbewilligung nach erfolgreich bestandener Prüfung.

Personen mit anerkannten Berufsabschlüssen oder bestehenden Fachbewilligungen konnten ihre Qualifikation im Rahmen der Einführung des neuen Systems in eine digitale Fachbewilligung überführen.

Weiterbildung und Erneuerung

Die Fachbewilligung ist zeitlich begrenzt gültig. Zur Verlängerung müssen die Inhaber regelmässig an anerkannten Weiterbildungen teilnehmen. Damit wird sichergestellt, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse, technische Entwicklungen sowie gesetzliche Änderungen laufend in die Praxis einfliessen. Die Weiterbildungspflicht stärkt die Sicherheit und Professionalität bei der Anwendung von Pflanzen­schutzmitteln und trägt dazu bei, Risiken kontinuierlich zu reduzieren.

Die Fachbewilligung für Pflanzen­schutzmittel ist weit mehr als eine administrative Voraussetzung. Sie stellt sicher, dass Pflanzen­schutzmittel nur von qualifizierten Fachpersonen verwendet werden, welche die Wirkstoffe, deren Nutzen sowie die möglichen Risiken verstehen. Damit leistet die Fachbewilligung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von Mensch, Umwelt und Kulturpflanzen sowie zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Landwirtschaft.

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.